Bürgerfunk in
NRW
Update:
Die Offenen Kanäle im lokalen Hörfunk - allgemein auch als "Bürgerfunk" bezeichnet - sind eine nordrhein-westfälische Besonderheit: Circa 52 Minuten der Sendezeit lokaler Radios stehen Bürgerinnen und Bürgern zur freien Gestaltung zur Verfügung.
Produziert werden die Hörfunkbeiträge in so genannten Radiowerkstätten.
Die Radiowerkstätten bieten außer einer entsprechenden technischen Ausstattung vor allem auch Beratung, Betreuung und Qualifizierung für die Hörfunknutzung an. Sie sind von gemeinnützigen Radiovereinen, Volkshochschulen, kirchlichen sowie gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen ohne finanzielle Zuwendung der Landesmedienanstalt selbst aufgebaut worden. Für Beiträge, die in solchen anerkannten Radiowerkstätten produziert werden, werden mittlerweile keine Zuschüsse mehr von der Landesanstalt für Medien geleistet.
Von daher sind die Radiowerkstätten auf die Unterstützung ihrer Nutzer und Betreiber (Träger) angewiesen. Einige Radiowerkstätten mußten auf Grund fehlender Finanzen bereits schließen.